Für den seit 1998 staatlich anerkannten Luftkurort hat der Tourismus wachsende Bedeutung. Sie ist der Sitz des Amtes Plau am See und ein Unterzentrum in Südmecklenburg
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19395
Vorwahlen
038735, 038738 (Karow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Plau am See
Am Markt 1
19395 Plau am See
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Wilhelmstraße 13
17235 Neustrelitz
3. Amtsgericht Plau am See
Am Markt 1
19395 Plau am See
Gemeinde Plau am See – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ganzlin für das Gebiet Dresenower Mühle am Südufer des Plauer Sees seit 13.02.2023.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 38 Rostocker Chaussee der Stadt Plau am See.
Bekanntmachung der Stadt Plau am See über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow seit 17.01.2023.
Bekanntmachung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Ganzlin seit 13.02.2023.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.